Führerschein-Klassen und Leistungen
Um zur Prüfung zugelassen zu werden ist eine Mindestanzahl von Fahrstunden und Theorie-Unterricht Voraussetzung
Klasse B/BE |
Erstbewerber | Fahrerlaubnis vorhanden |
Fahrstunden (45 min.) |
nach Ermessen* | nach Ermessen* |
Fahrstunden Autobahn |
4 | 1 |
Fahrstunden Überland |
5 | 3 |
Fahrstunden Nachtfahrt |
3 | 1 |
Theorie Doppelstunden (90 min) |
12 | 6 |
Klassenspezifischer Stoff | 2 | 2 |
Lehrmaterial | Online-App, Surfcard, Lehrbuch & USB-Stick |
*Je nach den Vorkenntnissen des Fahrschülers, kann die Grundausbildung unterschiedlich lange dauern, das liegt im Ermessen des Fahrlehrers. Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden.
Die Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten sind Sonderfahrten, die im Anschluss zur erfolgreichen Grundausbildung absolviert werden.
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz; Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalterab 18 Jahre ohne Befristung, gilt auch für Klasse: L, M, S
Klasse BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigt.
Mindestalterab 18 Jahre ohne Befristung